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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)




 



     

  1. Allgemeine Bedingungen 


    Die nachstehenden Bedingungen sind verbindlich, soweit schriftlich nichts
    anderes vereinbart ist. Sie sind mit der Bestätigung des Auftrags wirksam.
    Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht sofort
    nach Zusendung der Auftragbestätigung unseren Bedingungen widersprochen
    wird. Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle
    Folgegeschäfte, auch wenn bei deren Abschluss nicht nochmals darauf
    hingewiesen wird. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des
    Vertrages sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 


     


  2. Verbindlichkeit von Angeboten 


    Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht
    ausdrücklich erwähnt ist. Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder
    Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten. Die in Prospekten oder
    ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot von
    Sweetstones gemachten produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen,
    Zeichnungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten
    sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
    werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und
    Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen
    von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren
    nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Käufer nicht
    unzumutbar sind. 


     


  3. Auftragsannahme 


    Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich
    bestätigt sind. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung
    verzichtet werden. 


     


  4. INTERNET - Bestellung


    Durch Anklicken des Buttons Bestellung senden geben Sie
    eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die
    Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden
    der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt nicht mit unserer Bestellbestätigung,
    sondern mit Zugang der Auftragsbestätigung per email oder Telefax oder erst
    mit Lieferung der Waren zustande.


     


  5. Widerrufsrecht &
    Rückgabebelehrung



     



       

    1. Dem Verbraucher steht nach § 355
      BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt,
      zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein
      Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten
      Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften
      Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch
      nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die
      Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner
      Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des
      Widerrufs in Textform an die unten angegebene Adresse von Sweetstones
      bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse.

      Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von
      Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder Waren die
      dem Verzehr dienen.


       


    2. Bei Bestellungen bis zu einem
      Betrag von Euro 40 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung
      zu tragen. Für Warenrücksendungen, die einen Betrag von Euro 40
      übersteigen, übernimmt die Sweetstones die Transportkosten. Der
      Verbraucher hat hierzu, für ihn kostenfrei, die Deutsche Post AG mit
      einer unfreien Standard-Sendung zu beauftragen.  Portokosten, die dem
      Verbraucher durch eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen,
      können nicht zurückerstattet werden. Für Großstücke ab 15 kg veranlasst
      Sweetstones die Abholung der Ware beim Verbraucher. Die Abholung der
      Ware kann bei Sweetstones per Fax oder per email beantragt werden. 



       


    3. Der Verbraucher hat für eine
      durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene
      Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die
      Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware
      zurückzuführen.




     



  6. Preise 


    Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige
    Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an und werden
    im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen. Für alle Lieferungen
    bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten.
    Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden
    Preise unserer Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll- und
    Einfuhrgebühren. Bei Handelsware, die aus dem Ausland bezogen wird, können
    die vereinbarten Preise dann angepasst werden, wenn die Währung des
    Bezugslandes zum EURO zwischen Auftragserstellung und Auslieferung
    (Rechnungsstellung) um mehr als 5% schwankt. Bei Lieferungen und
    Teillieferungen, die vereinbarungsgemäß später als 4 Monate nach dem Datum
    der Auftragsbestätigung erfolgen sollen, gilt der zur Zeit der Lieferung
    gültige Verkaufspreis. 


     


  7. Lieferung und Lieferverzug 


    Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
    vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben, Lieferfristen beginnen
    mit dem Vertragsabschluß. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem
    Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen
    sind von der Sweetstones nachzuweisen. Bei höherer Gewalt oder anderen
    unvorhersehbaren Hindernissen, wie z. B. Aufruhr, Betriebsstörung, Streik,
    Aussperrung oder Liefersperre seitens des Herstellers, tritt Lieferverzug
    ein. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch
    nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist sind ausgeschlossen. Dies
    gilt nicht, soweit wir wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend
    haften. Teillieferungen sind zulässig. Bei Dauerlieferverträgen gilt jede
    Teillieferung als ein besonderes Geschäft. Überschreitet ein Käufer durch
    seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung
    entbunden. 


     


  8. Versendung - Gefahrenübergang 


    Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht
    die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den
    Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person
    auf den Käufer über. Die   Sweetstones versichert jedoch die Ware auf Kosten
    des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Die
    Lieferungen und Leistungen der   Sweetstones gelten mit Versand der
    gelieferten Produkte als erfüllt.


     


  9. Zahlungsbedingungen 


    Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, Bar, per Nachnahme
    Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit
    nichts anderes vereinbart ist. Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte
    Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt und es
    gelten hierfür die vorerwähnten Zahlungsbedingungen. Wird die Lieferung auf
    Wunsch des Bestellers oder aufgrund fehlender räumlicher bzw. technischer
    Voraussetzungen beim Besteller verzögert, so erfolgt die Rechnungsstellung
    bei Lieferung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist
    ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder
    rechtskräftig festgestellt worden ist. Im Falle des Zahlungsverzuges sind
    wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte
    Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Höhe der uns
    berechneten Bankzinsen plus Mehrwertsteuer, mindestens aber in Höhe von 3%
    über dem Bundesbankdiskontsatz, zuzüglich der darauf entfallenden
    Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Gerät der Käufer
    mit einer Zahlung in Verzug, so können wir unbeschadet anderer Rechte, die
    Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit
    dem Käufer mit Ausnahme etwaiger Mängelbeseitigung zu Heilung des Verzuges
    aufschieben oder vom Vertrag unter Berechnung unserer Kosten zurücktreten
    oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In einem solchen Fall
    werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen, auch solche
    aus anderen Verträgen, sofort fällig und zwar ohne Rücksicht auf die
    Laufzeit evtl. hereingenommener Wechsel. Bei Zahlungsverzug des Käufers
    können wir unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Rechte, weitere
    Lieferungen aus diesem oder einem anderen Vertrag verweigern, oder von einer
    Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig machen.


     


  10. Eigentumsvorbehalt 


    Die Ware wird unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt
    geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen
    aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer darf die
    Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Zur
    Sicherheitsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware ist er nicht
    berechtigt. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus
    der Lieferung von Vorbehaltswaren gegen seine Abnehmer erwachsen ab. Dieser
    gilt auch für die Saldoforderungen aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer
    mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat. Wir können verlangen, dass
    der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt
    gibt. Wir sind berechtigt, die Abtretung offen zulegen. Der Käufer hat uns
    unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an uns
    abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen.
    Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht sind wir berechtigt,
    sämtliche Forderungen gegen den Käufer sofort geltend zu machen. Soweit die
    Lieferung noch nicht erfolgt ist, können wir nach unserer Wahl sowohl sofort
    als auch Zug um Zug gegen Bezahlung liefern. Der Käufer hat selbst sofort
    alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe
    und Ansprüche erforderlich sind. Im übrigen hat er uns bei der Wahrnehmung
    unserer Rechte in jeder Weise zu unterstützen. Eine etwaige Be- oder
    Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor
    (Besitzmittelverhältnis). Wir erwerben Eigentumsrechte in Höhe des bei Be-
    oder Verarbeitung entstehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die
    Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwerben wir
    Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
    zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Ist bei der
    Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als
    vereinbart, daß der Käufer uns, soweit ihm die neue Sache gehört, daran
    Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen
    Sache einräumt. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten um
    mehr als 25%, sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet,
    Vorbehaltsware nach unserer Wahl bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.
    Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären liegt in einer
    Rücknahme jedoch kein Rücktritt vom Vertrag, sie erfolgt vielmehr lediglich
    zur Sicherung unserer Ansprüche. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung
    des Vertrages verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme und der Verwaltung des
    Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Der Käufer hat die Pflicht, den
    Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem
    Zustand zu halten. 


     


  11. Gewährleistung 


    Für Mängel haften wir wie folgt:

    Sweetstones gewährt auf alle Artikel, die nicht dem Verzehr dienen, 24
    Monate Gewährleistung, gemäß den nachfolgenden Bestimmungen, ab
    Gefahrübergang für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten Neugeräte
    in Bezug auf Material und Verarbeitung. Weitergehende Gewährleistungszusagen
    der Hersteller gibt die   Sweetstones in vollem Umfang an den Kunden weiter,
    ohne dafür selbst einzustehen. Für Warenrücksendungen in anderer als
    Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht
    ausgeschlossen.  Sweetstones gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der
    Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen
    grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in
    der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter
    Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur
    dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von  Sweetstones schriftlich
    bestätigt wurden. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder
    anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine
    Gewährleistungsrechte aus. Der Käufer muß den Mangel unverzüglich,
    spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
    Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei
    sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
    sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.


     


  12. Schadensersatzansprüche 


    Schadensersatzansprüche gegen  Sweetstones sowie ihre Erfüllungs- und
    Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Beratung,
    positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung) insbesondere auch
    für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit
    in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens
    zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Soweit
    Schadensersatzansprüche gegen die  Sweetstones ihrer Erfüllungs- und
    Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab
    Lieferung des Produktes, bei Systemen ab Mitteilung der
    Betriebsbereitschaft. 


     


  13. Datenschutz

    Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von Sweetstones mit Hilfe der
    elektronischen Datenverarbeitung. Das Einverständnis zur Speicherung der
    dazu notwendigen Daten ist mit Zustandekommen des Vertrages gegeben.
    Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des
    Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetztes (TDDSG)
    von uns gespeichert und verarbeitet. Ihre persönlichen Daten werden nur für
    festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht länger als
    nötig personenbezogen aufbewahrt.

    Sie haben ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung
    und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Senden Sie uns Ihr Verlangen per
    Post oder Fax. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer
    Hausadresse und eMail-Adresse nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon
    sind unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, die zur Bestellabwicklung
    die Übermittlung von Daten benötigen. In diesen Fällen beschränkt sich der
    Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.


     


  14. Sonstige Ansprüche 


    Auch soweit in den vorstehenden Bedingungen nicht besonders hervorgehoben,
    sind Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch wegen positiver
    Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß im Rahmen des
    gesetzlich zulässigen ausgeschlossen. Die Rechte des Käufers aus diesem
    Vertrag sind nicht übertragbar. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt
    die Wirksamkeit der übrigen nicht.

    Sollten eine oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und
    Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
    übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt
    schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben
    rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden
    bedürfen der schriftlichen Form.


     


  15. Erfüllungsort - Gerichtsstand

    Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und Sweetstones
    bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz von Sweetstones.

    Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des
    öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist
    Rastatt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
    Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

    Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer unterliegen unter
    Ausschluss etwaiger anderer nationaler Rechte allein dem Recht der BRD. Das
    einheitliche UN-Kaufrecht gilt nicht.

     

    Sweetstones

    Inh.Michael Nehring




Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
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